Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf volle Leistungen nach AsylbLG für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften
Die Praxis Alleinstehenden und Alleinerziehenden in den GUs nur 90 % der vollen Leistungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Siehe Newsletter mit allen Infos +Handlungsempfehlungen von RA Schank (Haubner & Schank, Passau), der das Urteil erwirkt hat und das Urteil … weiterlesen