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Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf volle Leistungen nach AsylbLG für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften

Die Praxis Alleinstehenden und Alleinerziehenden in den GUs nur 90 % der vollen Leistungen zu gewähren, ist rechtswidrig. Siehe Newsletter mit allen Infos +Handlungsempfehlungen von RA Schank (Haubner & Schank, Passau), der das Urteil erwirkt hat und das Urteil … weiterlesen