Newsletter vom Bayerischen Flüchtlingsrat

Von | Januar 18, 2022

wir empfehlen den monatlichen Email -Newsletter vom BFR zu abonnieren (kostenlos) per Email kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de. Er enthält viele nützliche Infos zu aktuellen Themen. Alte Newsletter unter https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/themen/newsletter/#themennews zum Newsletter Jan/22

Bayerischer Flüchtlingsrat Für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen
Bayerischer Flüchtlingsrat
Newsletter des Bayerischen Flüchtlingsrats | 01/2022
Aktuelles
We talk – Anmeldungen für die nächste Qualifizierungsreihe zum Thema Gewaltschutz jetzt möglich
Im Rahmen des Projektes “We talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter” starten wir im Mai 2022 den zweiten Durchlauf unserer Qualifizierungsreihe in München.

Von Mai bis Dezember 2022 bieten wir für Tandems aus ganz Bayern kostenfreie Workshops an. Hierfür können sich Frauen bis zum 31. Januar 2022 über das Formular auf unserer Homepage anmelden.

Die Teilnehmerinnen werden als ehrenamtliche Ansprechpartnerinnen für Frauen und ihre Kinder in Geflüchtetenunterkünften zum Thema Gewaltschutz qualifiziert. Eine Frau mit und eine Frau ohne Fluchterfahrung bilden jeweils ein Tandem und arbeiten langfristig zu zweit im Team zusammen. Ausführliche Informationen zum Projekt “We talk!” und der Qualifizierungsreihe findet ihr auf unserer Homepage.
Asylwegweiser: Erstes Video nun auch bald in türkisch, farsi und französisch veröffentlicht Online-Videos zum Asylverfahren In einer Kooperation des Bayerischen und des Münchner Flüchtlingsrates wurden Erklär-Videos – Asylwegweiser – zum Asylverfahren entwickelt. Sie sollen Geflüchtete befähigen, ihr Asylverfahren informiert und eigenständig bestreiten zu können. Gerade in ANKER-Zentren haben die Geflüchteten nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratung und Informationen. Die Videos können eine persönliche ausführliche Beratung natürlich nicht ersetzen, sollen aber eine Informationsgrundlage für alle bereitstellen, die essentiell ist, um das Asylverfahren zu bestreiten und gravierende Fehler und Versäumnisse zu vermeiden.

Mehr Infos zu den Videos und auch die ersten veröffentlichten Videos in mehreren Sprachen zum Download findet ihr hier >>>
Auch Integrationskurse für afghanische Geflüchtete geöffnet Der Stil der neuen Innenministerin äußert sich auch in einer Presserklärung: Nachdem Horst Seehofer sich als Bundesinnenminister lange nicht geäußert hat, wie mit Afghanen weiter verfahren werden soll, hat Nancy Faeser wenige Wochen nach Amtsantritt nun gleich zwei Akzente gesetzt: in einer Pressemitteilung vom 6. Januar 2022 stellt sie fest, dass Afghanen in absehbarer Zeit nicht abgeschoben werden können, deshalb eine gute Bleibeperspektive haben, und ihnen die Integrationskurse geöffnet werden sollen. Zum anderen kommt in dieser Pressemitteilung auch der Arbeits- und Sozialminister zu Wort, der ebenfalls, und zwar schon Anfang Dezember, die berufsbezogenen Sprachkurse für Afghanen geöffnet hatte. Auch das ist ein neuer Stil. Hier geht es zur Pressemitteilung vom 06.01.2022 >>>

Nun gibt es das entsprechende Trägerrundschreiben vom BAMF dazu, das darauf hinweist, dass ab dem 17. Januar afghanische Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze einen Integrationskurs besuchen können. Claudius Voigt von der GGUA hat bereits eine aktualisierte Übersicht zu den Zugangsvoraussetzungen zu Sprachkursen für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung erstellt.
Neues zu den Unterkunftsgebühren
Neue Gebührenregelung in Kraft / Zentrale Gebührenabrechnungsstelle beginnt damit, Bescheide zu erlassen

Seit Dezember 2021 ist die Neuregelung der DV Asyl in Kraft. Sie sieht deutlich niedrigere Unterkunftsgebühren für Geflüchtete vor. Jeder Erwachsene muss jetzt bezahlen: 147 Euro in einer abgeschlossenen Wohneinheit mit Bad und Küche 139 Euro im Einzelzimmer 79 Euro im Mehrbettzimmer bis 4 Personen 65 Euro im Mehrbettzimmer ab 5 Personen, in Turnhallen o.ä. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen nichts.

Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle bei der Regierung von Unterfranken hat im Dezember 2021 damit begonnen, erste Bescheide zu verschicken. Dies sind noch keine Gebührenbescheide, sondern Feststellungsbescheide für Unterbringungszeiten im Jahr 2017, mit denen die Verjährung verhindert werden soll. Die richtigen Gebührenbescheide werden später folgen. Sollten die Feststellungsbescheide Zeiträume vor 2017 umfassen, bitten wir darum, euch bei uns zu melden.

Die Feststellungsbescheide enthalten noch keine Kostenforderungen. Erst wenn ihr einen Gebührenbescheid bekommt, mit dem ihr konkret zur Zahlung von Unterkunftskosten aufgefordert werdet, ist folgendes zu beachten:

Wer Sozialleistungen bezieht, bringt bitte diesen Gebührenbescheid so schnell wie möglich zu dem Jobcenter oder Sozialamt, von dem er:sie gerade Leistungen bekommt. Aber unbedingt in dem Monat, in dem der Bescheid bei der betroffenen Person ankommt. Beantragt dort die Übernahme der Kosten. Es kann sein, dass versucht wird, den:die Betroffene zu dem Sozialamt oder Jobcenter zu schicken, das früher für ihn:sie zuständig war. Lasst euch nicht abwimmeln. Die Gebühren müssen in dem Monat angerechnet werden, in dem der Bescheid ankommt. Das kann nur das aktuelle Sozialamt oder Jobcenter. Wer keine Sozialleistungen bezieht, muss so schnell wie möglich zu dem Jobcenter oder Sozialamt gehen, das für ihn:sie zuständig ist, aber unbedingt in dem Monat, in dem der Gebührenbescheid bei Ihnen (das streichen) ankommt. Stellt einen Antrag auf Sozialleistungen und legt dazu den Gebührenbescheid vor. Dann gibt es für einen Monat soviel Sozialleistungen, dass der:die Betroffene zusammen mit dem Einkommen und den Sozialleistungen so viel Geld hat, um damit das Leben finanzieren und die Gebühren bezahlen zu können.

Wenn ihr Fragen habt, findet ihr auf unserer Homepage Beratungsmöglichkeiten >>>


Hasib kommt zurück!
Hasib, ein junger Afghane aus Schwaben, wurde im Februar 2021 nach Kabul abgeschoben. Wir wollen ihn nach Bayern zurückholen, dazu müssen aber die Abschiebekosten jedenfalls teilweise bezahlt werden.  Hasib kam als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylantrag wird abgelehnt, er ist geduldet und ihm droht die Abschiebung. Nach zwei Abschiebeversuchen flüchtet er nach Frankreich. Frankreich schiebt ihn wieder nach Deutschland ab. Bei der Rückkehr wird er in Haft genommen, und nach 12 Tagen Abschiebehaft im Februar 2021 nach Kabul abgeschoben. In Kabul geht es ihm dreckig, er kämpft um sein Überleben, eine Ehrenamtliche unterstützt ihn finanziell mit monatlichen Beträgen. Das ist kein Zustand, erst recht nicht unter dem Regime der Taliban. Jetzt wollen wir ihn wieder herholen.

Wir haben einen Ausbildungsplatz, die Firma hält ihm den Platz frei, er kann gut Deutsch. Damit aber die Wiedereinreisesperre von 30 Monaten verringert wird, muss ein Teil der Abschiebekosten vorher beglichen werden. Außerdem unterstützen wir Hasib mit monatlich 200 Euro für den Lebensunterhalt.

Aber trotzdem: Auch, wenn wir die Summe noch ein bisschen drücken können, wird ein erheblicher Batzen bleiben. Deshalb bitten wir um Spenden, damit Hasib zurückkommen kann. Einen Teil haben wir, aber reichen wird es nur mit eurer Hilfe.   Daher bitten wir um Spenden über betterplace >>>

oder unter dem Stichwort „Hasib kommt zurück!“ an das Spendenkonto des Bayerischen Flüchtlingsrats: Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V. | IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
Nächste Sammelabschiebungen
Uns sind u.a. folgende voraussichtliche Termine für Sammelabschiebungen bekannt: 18.1.2022: Sammelabschiebung nach Nigeria 8.2.2022: Sammelabschiebung nach Pakistan 15.2.2022: Sammelabschiebung nach Sri Lanka Über weitere Termine könnt ihr euch hier bei no border assembly informieren >>>  
Mitmachen
Europäische Petition für eine effektive Anerkennung der besonderen Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen
Die Forderungen: Gewährleistung des Rechts auf internationalen Schutz durch die effektive Anerkennung spezifischer Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen. Einrichtung eines Europäischen Überwachungsgremiums, um die wirksame Umsetzung der Artikel 60 und 61 der Istanbul-Konvention und der Artikel 10 bis 16 des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels zu gewährleisten. Sicherstellung des Zugangs zu Asyl in europäischen Ländern für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+ Menschen. Die Petition kann sowohl von Organisationen, als auch von Einzelpersonen gezeichnet werden. Um die Petition noch weiter zu verbreiten und dadurch deren Wirkungskraft zu erhöhen, hier nochmal die Bitte, nutzt alle eure Kanäle, um so viele Menschen wie möglich zu erreichen!

Die Petition lesen und zeichnen könnt ihr hier >>> Hier die Adressen für die Soziale Netze:

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Mitmachen bei der Beratung für Menschen in der Abschiebehaft München
Am Dienstag findet ein Treffen der Beratungsgruppe des Münchner Flüchtlingsrats statt, um die zukünftige Beratung und Gruppenarbeit zur neuen Abschiebehaft am Münchner Flughafen zu besprechen. Auch Neu-Interessierte sind herzlich willkommen.

Termin ist am Dienstag, 18.1.2022 um 17.30 Uhr via Zoom:
https://us02web.zoom.us/j/84255471059?pwd=bFRIUUVvelk3VHFrNHd2anRJMFhWQT09
Hilfreich und Lesenswert
News von Pro Asyl

Steigende Asylzahlen? Ein Blick hinter die Schlagzeilen >>>
Caritas veröffentlicht Neuauflage der Arbeitshilfe zum Familiennachzug

Der Deutsche Caritasverband hat seine Arbeitshilfe zum Familiennachzug in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage herausgegeben. Die Broschüre erscheint in der Caritas-Reihe “Migration im Fokus”. Die Broschüre der Caritas vermittelt Hintergrundinformationen und enthält konkrete Tipps für die Beratungspraxis (Stand: November 2021).

Hier könnt ihr die Broschüre downloaden >>>
Rassismuskritik und Empowerment in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Eine Zusammenstellung von verschiedenen Materialien und Anlaufstellen zum Thema “Rassismuskritisch und empowernd arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen” des BumF e.V. mit wichtigen Impulsen zur rassismuskritischen Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit bzw. Organisationen im allgemeinen, aber auch grundsätzliche Fachliteratur zu Rassismus, Empowerment und Partizipation sowie Anlaufstellen für von Rassismus betroffene Personen.

Die Zusammenstellung findet ihr hier >>>
Tabellarische Übersicht: Die Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts im Aufenthaltsgesetz

Die Aufstellung des IQ Netzwerks Niedersachsen findet ihr hier >>>
Veranstaltungen
7.-23.1.2022 | Kino Asyl
Aufgrund der aktuellen Situation hat das KINO-ASYL-Team entschieden, den Ablauf des diesjährigen Festivals zu ändern. Durch den Wunsch, eine sichere Veranstaltung für alle Beteiligten zu gestalten, wird KINO ASYL dieses Jahr ONLINE präsentiert. Um das Festival individuell und kreativ gemeinsam mit den Kurator:innen gestalten zu können, wird KINO ASYL auf den 07. bis 23. Januar verschoben.

Die Filmauswahl findet ihr hier >>>
11.3.2022 | 9:00-14:30 Uhr | Digitaler Fachtag zur Situation und Unterstützung für (begleitete) Kinder in Flüchtlingsunterkünften Save the date! Online-Veranstaltung via Zoom des Bayerischen Flüchtlingsrats

Ziel des Fachtages ist, für die Lebenswirklichkeiten von Kindern in Flüchtlingsunterkünften zu sensibilisieren. Wir wollen die Situation in den bayerischen ANKER-Zentren sowie Gemeinschaftsunterkünften aufzeigen und uns mit den psychosozialen Folgen dieser Unterbringung auf die Lebensbedingungen der Kinder beschäftigen. Wir widmen uns auch Fragen danach, wie diese Kinder unterstützt werden und wo Barrieren zu unterstützenden Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind. Nicht zuletzt soll der Fachtag auch die Möglichkeit bieten, Handlungsmöglichkeiten für die Praxis vorzustellen und interdisziplinäre Vernetzungen zu bilden, um gemeinsam den Schutz der Kinder in Gemeinschaftsunterkünften auszubauen. Der Fachtag richtet sich u.a. an Hauptamtliche im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes, Mitarbeitende der Jugendämter und des Deutschen Kinderschutzbundes, Erzieher:innen und Lehrer:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Ehrenamtliche und weitere Interessierte, die im Bereich Asyl und Flucht oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche tätig sind. Nähere Informationen zum Ablauf, der genauen Uhrzeit und den Referent:innen folgen in Kürze. Bei Interesse schreibt uns gerne schon an: frauen@fluechtlingsrat-bayern.de. Wir freuen uns auf euer Interesse und Teilnahme!! Der Fachtag findet im Rahmen des Projektes „We talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter“ des Bayerischen Flüchtlingsrates statt. Das Projekt wird gefördert von der Aktion Mensch.

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