Chancen-Aufenthaltsrechtgesetz (ChAR-Gesetz) – Gesetzesentwurf und Stellungnahmen zum downloaden

Von | September 1, 2022

Mit dem ChAR-Gesetz will die Bundesregierung die im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbarten Bleiberechts verbesserungen umsetzen. Zu begrüßen ist, dass im vom Bundeskabinett am 06.07. beschlossenen Gesetzesentwurf aus dem Referentenentwurf des BMIs vom 27.05. 22 die sogenannte Sippenhaftung gestrichen wurde, nach der bei Straffälligkeit eines Familienmitgliedes die ganze Familie ausgeschlossen worden wäre. Weiteres ist derzeit noch in Diskussion und wird im Innenausschuss verhandelt . Mitte Okt. ist die erste Lesung im Bundestag geplant, danach eine weitere Anhörung der Sachverständigen. In ausführlichen Stellungnahmen von u.a. Pro Asyl, Bayerischer Flüchtlingsrat, VETO, Caritas, Wohlfahrts-verbände, Anwaltsvereinigungen, Kirchen, DGB … wird die Zielrichtung des Vorhabens begrüßt, aber darauf hingewiesen / kritisiert, dass der Entwurf dies bzw. die Vorgaben des Koalitionsvertrages nicht ausreichend umsetzt, und sehr viele Betroffene von Bleiberecht/ Aufenthalts-erlaubnis (AE) ausschließen würde. Gesetzentwurf und diese Stellungnahmen sind unten in diesem Eintrag veröffentlicht. Nachfolgend daraus die wesentlichen „Knackpunkte”, in denen Nachbesserungsbedarf erwartet/gefordert wird:

  • Statt einmaliger Stichtagsregelung ( 5 Jahre zum 1.1. 2022) stichtagsunabhängige Regelung
  • alle Vorlaufzeiten berücksichtigen, statt auf “Duldung” zu beschränken (in Bayern werden Duldungen häufig verweigert und statt dessen “Erloschenpapiere“, “Grenzübertritts-bescheinigungen” oder “Bescheid über Ausreisepflicht“ ausgestellt)
  • statt 12 Monate eine 18 Monate dauernde „Chancen“ – Aufenthaltserlaubnis (AE), um die strengen Voraussetzungen für AE zu erfüllen und Verlängerungsoption für diejenigen, die diese trotz Bemühungen in der Frist nicht erfüllen konnten
  • Möglichkeit der Identitätsklärung an Eides statt (wie es in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist)
  • Ausschlussstrafmaß (50 bzw. 90 Tagessätze) erhöhen
  • AE auf Probe verbindlich auch für diejenigen, deren Asylantrag als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt wurde (statt “kann erteilt werden” soll es heißen : “…. wird erteilt”)
  • verbindliche gesetzliche Anspruchstatbestände, die die Gefahr verringert, dass Ausländerämter in Bayern zu Ungunsten von Betroffenen entscheiden

Im Gesetzentwurf fehlen aus dem Koalitionsvertrag außerdem die Abschaffung der “Duldung light” und des Arbeitsverbotes.

Wir teilen auch die Kritik an den vorgesehenen verschärften Abschieberegelungen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass für “gut integrierte Jugendliche” (§ 25a AufenthG ) die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht wird und die Vorlaufzeit auf 3 Jahre reduziert wird und bei “gut integrierten Erwachsenen” (§ 25b AufenthG ) die Vorlaufzeit auf 6 Jahre bzw. – bei Kind im Haushalt – auf 4 Jahre reduziert wird. Aber auch hier gibt es zu viele Ausschlusskriterien.

Nachfolgend unsere Zusammenfassung, der Gesetzesentwurf und die Stellungnahmen der Verbände zum downloaden. Am Ende drei Veröffentlichungen der bayer. SPD, die wie Bü90/Grüne diese Verbesserungenen einfordern

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