aufgrund sehr vieler “Dublinfällle” und Kirchenasylanfragen dazu einige allgemeine Infos. Nicht alle, die auf der Flucht Fingerabdrücke abgeben mussten, sind “Dublinfälle ” > BMAF Bescheid abwarten, damit Beratung bei erfahrener Beratungstelle und Rechtsanwalt. um Chancen einer Klage mit Eilantrag abzuklären, auf Fristen achten
Dublinfrist beträgt 6 Monate oder 18 Monate im Fall von Untertauchen. Nach derDublinfrist wird das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt Es gibt allgemein folgende Möglichkeiten die Dublinfrist zu “überbrücken”.
- schwer krank/reiseunfähig
- hoffen, dass man übersehen/vergessen wird
- Kirchenasyl ( wenn die Kirchengemeinde das KA mitteilt ist das kein Untertauchen, also nur 6 Monate
- Bürger*innenAsyl : (spätestens) nach 3 Tagen Abwesenheit im Lager wird jemand als untergetaucht gemeldet, dann 18 Monate.
- Untertauchen (18 Monate)
Für Kirchenasyl als auch für Bürger*innenAsyl gibt es viel zu wenig Plätze! 18 Monate ist in der Regel weder für Bürger*innenAsyl noch für Kirchenasyl möglich. Möglichkeiten des Bürger*innenAsyls bitte mit dieser Gruppe klären: https://rechtaufstadt-regensburg.de/buergerinnenasyl/
Für Kirchenasyl- es gibt leider viel zu wenig Plätze – wird in aller Regel ein Kirchenasyldossier benötigt mit folgenden Unterlagen/Dokumenten
- ausgefüllter Fragebogen: darin oder auf extra Blatt bzw genaue /konkrete Schilderung, warum das Dublinland eine “besondere,unzumutbare Härte” ist und Gründe für in Deutschland bleiben (z.b. Verwandte, “Integrations”nachweise, Kinder im Kindergarten oder Schule…. etc)
- unterschriebene Vollmacht a.) für Frau RAin Nickel, Katholisches Büro Bayern b.) Herr Stephan Reichel, matteo e.V.
- Kopie Aufenthaltstgestattung oder Duldung
- BAMF Dublin Bescheid,
- ggf Klage /Eilantrag vom RA mit VG Entscheidung
- Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde
- falls vorhanden Dokumente vom Dublinland,
- falls vorhanden ärztliche/ medizinische Unterlagen
Alle Unterlagen in 1 ,2 oder 3 pdfs zusammenfügen (nicht einzelne what App Fotos !) und per Email oder Post als Geheft entweder direkt an Frau Nickel und/oder Herrn Stephan Reichel senden, oder an uns, dann leiten wir es weiter. Dokumente zum downloaden