Aufgrund sehr vieler “Dublinfällle” und Kirchenasylanfragen einige allgemeine Infos:
Nicht alle, die auf der Flucht Fingerabdrücke abgeben mussten, sind “Dublinfälle ” > BAMF Bescheid abwarten, damit Beratung bei erfahrener Beratungstelle und Rechtsanwalt,um evtl Chancen einer Klage mit Eilantrag abzuklären, dabei auf Fristen achten!
Die “reguläre” Dublinfrist beträgt weiterhin 6 Monate ab dem Tag der Zuständigkeit des Dublinlandes (siehe BAMF Bescheid) oder bei abgelehntem Eilantrag ab Datum der VG Ablehnung.
GEAS – die schlimmsten Asylverschärfungen seit Jahrzehnten! – macht KA noch dringender, aber in Vorbereitung und Durchführung muss noch mehr beachtet werden. Die Überstellung in das Dublinland soll beschleunigt werden und neue Tatbestände, was als “flüchtig/untertauchen” gilt, wurden eingeführt und dann die Dublinfrist auf nun 36 Monate (bisher 18 Monate) verlängert (was ein KA so gut wie unmöglich macht)
Die Überstellungsfrist kann verlängert werden, wenn die betreffende Person, oder ein Familienangehöriger (!), der zusammen mit der betreffenden Person überstellt werden soll “flüchtig” ist, oder neu : sich körperlich der Überstellung widersetzt,• sich vorsätzlich für die Überstellung untauglich macht r•die für die Überstellung erforderlichen medizinischen Anforderungen nicht erfüllt (Erläuterung BAMF: „unter Verletzung der Mitwirkungspflicht“, wenn das zum Abbruch der geplanten Überstellung führt) und auch wenn eine Vorladung bei der die (Ausländer)behörde “persönliches Erscheinen” verlangt ,nicht befolgt wurde
viele dieser Konstellationen erscheinen rechtswidrig, dagegen wird juristisches Vorgehen empfohlen.
Hier das neue KA Merkblatt vom BAMF. Auf Nachfrage können wir eine ppp Präsentation “KA/GEAS” zur Verfügung stellen. Spezielle Fragen und Antworten finden sich auch hier https://wiki.equal-rights.org/s/geas-faqs
Solange ein/e Geflüchtete/r keinen Termin der Dublinabschiebung bekommen hat, oder einem kompletten “Verlassungsverbot” unterliegt, kann er /sie 2 Tage weg sein von der Unterkunft, ohne dass dies als “Untertauchen” gewertet werden darf.
Für Kirchenasyl gibt es viel zu wenig Plätze!
36 Monate ist in der Regel weder für Bürger*innenAsyl noch für Kirchenasyl möglich. Möglichkeiten des Bürger*innenAsyls bitte mit dieser Gruppe klären: https://soliasyl-rgb.de/
Italien nimmt weiterhin niemand zurück . “Vorrangig” für KA sind drohende Abschiebungen nach Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Litauen, Lettland, Polen… In aller Regel wird ein Kirchenasyldossier benötigt mit folgenden Unterlagen/Dokumenten:
- 1. ausgefüllter Fragebogen: darin oder besser mit extra Schreiben eine genaue /konkrete Schilderung des/der Betroffenen der Ereignisse / Menschenrechts-verletzungen im Dublinland bzw warum die Rückführung dorthin eine “besondere, unzumutbare Härte” ist und Gründe für in Deutschland bleiben (z.b. Verwandte, “Integrations”nachweise, Kinder im Kindergarten oder Schule…. etc)
- unterschriebene Vollmacht für diejenigen, an die man sich wendet (Diakon David Geitner, Frau Jergl, Stephan Reichel, ihre Kontaktdaten siehe unten )
- 2. Kopie Aufenthaltsgestattung oder Duldung
- 3. BAMF Dublin Bescheid,
- 4. ggf Klage /Eilantrag vom RA mit VG Entscheidung (von Eilantrag ist in aller Regel abzuraten ,Ausnahmen mit Anwalt klären)
- 5.Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde
- 6. falls vorhanden Dokumente vom Dublinland,
- 7 . falls vorhanden ärztliche/ medizinische Unterlagen
Alle Unterlagen in 1 ,2 oder 3 pdfs zusammenfügen (nicht einzelne what App Fotos !) und per Email oder Post als Geheft senden an eine/n (oder ggf alle) der 3 folgenden Personen
Diakon David Geitner (KA Beauftragter der Evang.Kirche Bayern ) , Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Str. 7-13, 80333 München, Email: Tel 089 – 5595 687 E-Mail: David.Geitner@elkb.de
Frau Jana Jergl (KA Beauftragte der Kath Landeskirche, Nachfolgerin von Frau Nickel) : Tel: 0176-6482155 Email: jana.jergl@jrs-germany.org
Herrn Stephan Reichel, matteo e.V. Email stephan.reichel@matteo-asyl.de ;Tel/whats App +49 1512 5294434 (er bevorzugt Kontakt über whats App )
oder an uns, dann leiten wir es weiter.

Hallo ich bin Muhammed Alali ich bin 19 Jahre alt und ich bin Mit meine Familie hier in Deutschland und wir haben unsere Ausweis zum verlengerug geschickt und sie haben alle sechs monate Ausweis bekommen auser ich, hab bekommen aber nicht verlengert. und ich wollte ein Kirchenasyl besuchen weil ich wollte mit meine hier in Deutschland bleiben und ich wollte nur fragen ob sie Platz fūr mich haben bei der Kirchenasyl oder wenn sie mir ein anderen Kirchenasyl den telefonnummer geben könne n die mir helfen können
hallo
weil Du älter als 18 Jahr bist ,wirst Du als Erwachsener behandelt, unabhängig von DeRechtsanwalt inen Eltern und jüngeren Geschwistern.
Du musst Dich an den Rechtsanwalt Deiner Familie wenden, und/oder mit Deinen Unterlagen an die Asylsozialberatung oder an Jugendmigrationsdienst und fragen,welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Kirchenasyl ist sehr wahrscheinlich in Deiner Situation keine Möglichkeit
Wenn Du beim Rechtsanwalt oder Asylsozialberatung oder Jugendmigrationsdienst warst kannst Du uns nochmal ein Email senden und mitteilen bei wem Du warst und was sie empfohlen haben. Aber schreib dann an unsere Emailadresse: bi.asyl@yahoo.com
Alles Gute, solidarische Grüße ,Gotthold Streitberger, BI Asyl Regensburg