Die “18 Monatsregelung” wird nicht mehr angewendet, wenn KA “ordnungsgemäß” angemeldet wird; dazu wird folgendes benötigt: Ausgefüllter Fragebogen, Teilvollmacht , Kopie Gestattung (oder ggf Duldung) , BAMF Dublin Bescheid, ggf Klage /Eilantrag vom RA mit VG Entscheidung; falls vorhanden Dokumente vom Dublinland, falls vorhanden ärztliche/ medizinische Unterlagen; Alle Unterlagen in 1 oder 2 pdfs zusammenfügen. Infos u. Dokumente zum downloaden