Schutz vor Dublinabschiebungen – Kirchenasyl und anderes

Von | Februar 27, 2021

Ein kurzer Beitrag im ZDF zu Kirchenasyl und dem GEAS- EU-Beschluss 8.6. https://www.zdf.de/gesellschaft/volle-kanne/40-jahre-kirchenasyl-100.html

link zur ppp von Diakon David Geitner https://unserveto-bayern.de/documents/Webinare/2023_Kirchenasyl_Pr%C3%A4sentation_ELKB.pdf

Aufgrund sehr vieler “Dublinfällle” und Kirchenasylanfragen einige allgemeine Infos. Nicht alle, die auf der Flucht Fingerabdrücke abgeben mussten, sind “Dublinfälle ” > BMAF Bescheid abwarten, damit Beratung bei erfahrener Beratungstelle und Rechtsanwalt. um Chancen einer Klage mit Eilantrag abzuklären, auf Fristen achten

Dublinfrist beträgt 6 Monate oder 18 Monate im Fall von Untertauchen. Diese Frist berechnet sich ab dem Tag der Zuständigkeit des Dublinlandes (siehe BAMF Bescheid) oder bei abgelehntem Eilantrag ab Datum derVG Ablehnung. Weil Eilanträge in der Regel Eilanträge ablehnt ist davon – abgesehen von begründeten Ausnahmen i.d.R. abzuraten. Evtl Ausnahmen mit erfahrener/m Anwalt*in beraten

Nach derDublinfrist wird das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt Es gibt allgemein folgende Möglichkeiten die Dublinfrist zu “überbrücken”.

  • schwer krank/reiseunfähig
  • hoffen, dass man übersehen/vergessen wird
  • Kirchenasyl ( wenn die Kirchengemeinde das KA mitteilt ist das kein Untertauchen, also nur 6 Monate
  • Bürger*innenAsyl : (spätestens) nach 3 Tagen Abwesenheit im Lager wird jemand als untergetaucht gemeldet, dann 18 Monate.
  • Untertauchen (18 Monate),r

Für Kirchenasyl als auch für Bürger*innenAsyl gibt es viel zu wenig Plätze! 18 Monate ist in der Regel weder für Bürger*innenAsyl noch für Kirchenasyl möglich.

Möglichkeiten des Bürger*innenAsyls bitte mit dieser Gruppe klären: https://rechtaufstadt-regensburg.de/buergerinnenasyl/

Für Kirchenasyl- es gibt leider viel zu wenig Plätze – wird in aller Regel ein Kirchenasyldossier benötigt mit folgenden Unterlagen/Dokumenten

  • ausgefüllter Fragebogen: darin oder besser mit extra Schreiben eine genaue /konkrete Schilderung des/der Betroffenen der Ereignisse / Menschenrechtsverletzungen im Dublinland bzw warum die Rückführung dorthin eine “besondere,unzumutbare Härte”  ist und Gründe für in Deutschland  bleiben (z.b. Verwandte, “Integrations”nachweise,  Kinder im Kindergarten oder  Schule…. etc)      
  • unterschriebene Vollmacht  für diejenigen an die man sich wendet a.) Frau RAin Nickel, Katholisches Büro Bayern b.) Diakon David Geitner, KA Beauftragter der evang .Landeskirche Bayern c.) Stephan Reichel, matteo e.V.   
  • Kopie  Aufenthaltstgestattung oder Duldung
  • BAMF Dublin Bescheid,
  • ggf Klage /Eilantrag vom RA mit VG Entscheidung (von Eilantrag ist in aller Regel abzuraten ,siehe oben)
  • Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde 
  • falls vorhanden Dokumente vom Dublinland, 
  • falls vorhanden ärztliche/ medizinische Unterlagen

Alle Unterlagen in 1 ,2  oder 3 pdfs zusammenfügen (nicht einzelne what App Fotos !) und per Email oder Post als Geheft entweder selber an Frau Nickel (für KA in kath. Gemeinden oder Klöstern) und/oder Diakon David Geitner (für KA in evang. Gemeinden) oder an Herrn Stephan Reichel für matteo senden, oder an uns, dann leiten wir es weiter.

Die genannten Dokumente zum downloaden

2 Gedanken zu „Schutz vor Dublinabschiebungen – Kirchenasyl und anderes

  1. Muhammed Alali

    Hallo ich bin Muhammed Alali ich bin 19 Jahre alt und ich bin Mit meine Familie hier in Deutschland und wir haben unsere Ausweis zum verlengerug geschickt und sie haben alle sechs monate Ausweis bekommen auser ich, hab bekommen aber nicht verlengert. und ich wollte ein Kirchenasyl besuchen weil ich wollte mit meine hier in Deutschland bleiben und ich wollte nur fragen ob sie Platz fūr mich haben bei der Kirchenasyl oder wenn sie mir ein anderen Kirchenasyl den telefonnummer geben könne n die mir helfen können

    Antworten
    1. BI Asyl RegensburgBI Asyl Regensburg Beitragsautor

      hallo

      weil Du älter als 18 Jahr bist ,wirst Du als Erwachsener behandelt, unabhängig von DeRechtsanwalt inen Eltern und jüngeren Geschwistern.
      Du musst Dich an den Rechtsanwalt Deiner Familie wenden, und/oder mit Deinen Unterlagen an die Asylsozialberatung oder an Jugendmigrationsdienst und fragen,welche rechtlichen Schritte möglich sind.
      Kirchenasyl ist sehr wahrscheinlich in Deiner Situation keine Möglichkeit

      Wenn Du beim Rechtsanwalt oder Asylsozialberatung oder Jugendmigrationsdienst warst kannst Du uns nochmal ein Email senden und mitteilen bei wem Du warst und was sie empfohlen haben. Aber schreib dann an unsere Emailadresse: bi.asyl@yahoo.com

      Alles Gute, solidarische Grüße ,Gotthold Streitberger, BI Asyl Regensburg

      Antworten

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