Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html die Regelung für verfassunswidrig erklärt, dass Alleinstehende und -erziehende in Sammelagern (GUs) nur etwa 90 % der vollen Leistungen erhalten, Seit 2019 wird ihnen statt aktuell eigentlich EUR 367,- (bei voller Geldleistung) nur EUR 330,- monatlich gewährt, bzw. bei “Analogleistungen” (nach 18 Monaten) statt EUR 385,64 nur EUR 340,64. – Das BVerfGE hat den Anspruch auf volle Leistungen bestätigt, u. U. rückwirkend. Hier 3 Dokumente mit Infos, was tun, falls das Sozialamt dem nicht von sich aus nachkommt, wie es eigentlich selbstverständlich wäre
- Newsletter RA Schank (Passau ) und 2. Handreichungen Diak.Werk
3. Flüchtlingsrat Niedersachsen mit Interview RA Adam https://www.nds-fluerat.org/54962/aktuelles/alleinstehende-in-gemeinschaftsunterkuenften-widerspruch-gegen-asylblg-leistungen-einlegen/