Auszugserlaubnis für Geflüchtete aus GUs – Ablehnungsfallbeispiele

Von | März 14, 2023

Allen Geflüchteten, die bei Familienangehörigen und Verwandten, Bekannten, Arbeitgeberwohnen können oder eine Wohnung gefunden haben, soll das jetzt endlich erlaubt werden! Dann würden all diese in den Unterkünften Platz frei machen. Praktische Vorshläge u. rechtlicher Hintergrund siehe https://www.proasyl.de/news/ueberfaellig-wohnungen-statt-sammelunterkuenfte-fuer-fluechtlinge-aus-allen-laendern/ Dieser “Lagerzwang”  ist eine maßgebliche Ursache für Unterbringungsprobleme. Er sollte in der Debatte benannt und kritisiert werden und endlich abgeschafft werden.Was für ukrainische Geflüchtete gilt – von ihnen leben ca. 74 % in privaten Wohnung und Häusern, nur 9 % in GUs – muss für alle möglich sein. Dann sind natürlich nicht alle Probleme gelöst, aber viele maßgeblich und deutlich verringert Fallbeispiele, die das Problem konkretisieren

  • Geflüchteter mit Gestattung seit Sept. 22 in schulischer Ausbildung in Wiesau. Er benötigt wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und zum Lernen ein Einzelzimmer, was er in der GU in Regensburg auch hat. Ein Doppezimmer in der GU Tirschenreuth lehnt er deshalb ab und beantragt die GU Auszugserlaubnis. Er könnte in einem Schülerzimmer in Wiesau ( 250 € oder 200 €) wohnen. Dies wird abgelehnt. Seit September 22 pendelt er täglich 3 Stunden von Regensburg nach Wiesau (Monatsticket 280 €)…. Eigenlich sollten doch alle froh sein, wenn ihm das Schülerzimmer in Wiesau genehmigt worden wäre …Nur wenige wollen aus der Stadt Regensburg weg,  verständicherweise wollen viele nach Regensburg, nun wäre hier ein GU Platz frei gewerden …. 5-seitigerAblehnungssbescheid und ausführliche Korrespondenz dazu mit MdLs von Bü90/Grüne liegen uns vor
  • Sohn kümmert sich um seine alte und kranke Mutter und kann deshalb seiner eigenen Integration nicht nachkommen. Der Umzug zu Verwandten, die in einer anderen bayerischen Stadt leben, dort eigene Wohnungen und Geschäfte besitzen und bereit wären, sich um alte kranke Frau zu kümmern, wird abgelehnt
  • Geflüchteter Azubi (Bäcker) , Ausbildungsvergütung (mit BAB) etwas unter der Einkommensgrenze (ca 950€), für die eine „fiktive Miete“ angesetzt wird. Die beantragte Auszugserlaubnis wurde deshalb abgelehnt. Die Kosten der GU Unterbringung werden im Ablehnunsbescheid nicht aufgeführt und nicht “gegengerechnet”
  • Geflüchteter, untergebracht in GU im Landkreis, arbeitet in Vollzeit und Nachtschicht in Regensburg. Mit einem Mietvertrag für ein preiswertes, kleines Appartement (ca. 450 €) in Regensburg beantragt er die Auszugserlaubnis aus der GU. Ihm wird mitgeteilt, er dürfe die Wohnung nicht nehmen und dort nicht einziehen. Die Bearbeitung des Antrags werde ca. 4 Monate dauern. Der Mietvertrag musste aufgelöst werden.
  • viele Geflüchtete wohnen informell und mit dem Einvernehmen aller Zuständigen bei Verwandten / Freunden / Familienangehörigen, ohne eine offizielle Erlaubnis beantragt zu haben, da diese ja eh nicht erteilt würde. Aber ihr Bett in der GU kann nicht belegt werden und wenn die Geflüchteten arbeiten müssen sie die “Benutzunsgebühr für die GU bezahlen

In “hart aber fair” 6.3. hat Tareq Alaows (Pro Asyl) das Bäcker Azubi Bespiel versehentlich dem Landratsamt Regensburg/Landrätin Frau Schweiger zugeordnet, die hier nicht zuständig war/ist . Die Zuständigkeit ist aus der Ferne auch schwer durchschaubar. Oft verwechseln das auch Betroffene und hiesige ehrenamtliche Unterstützter*innen oder gar Beratungsstellen vor Ort . Das Problem ist nicht die Zuständigkeit, sondern dass es Geflüchteten, die außerhalb von GUs/Lagern wohnen könnten,dies nicht erlaubt wird, Zur Verwechlung siehe u.a. MZ 10. 3.23, unten eingefügt.

Zur Zuständigkeit

Alleinige Zuständigkeit des Landratsamtes ist nur gegeben bei einer dezentralen Unterbringung im Landkreis, sofern eine private Wohnung im  Landkreis möglich ist. Hier entscheidet die Ausländerbehörde des Landratsamtes nach unserem Kenntnisstand auch großzügig und zeitnah, was wir ausdrücklich begrüßen Das  sind aber nur  wenige “Fallkonstellationen

Verschiedene Behörden (z.B. RAST/ Regierung Oberpfalz, ZAB, zuständige Ausländerbehörden anderer Orte , Sozialamt…) werden eingeschaltet, wenn ein im Landkreis wohnender Geflüchteter in Regensburg oder woanders wohnen könnte oder  wenn die GU im Landkreis von der Regierung der Oberpfalz betrieben wird Dann , kommt es zu sehr langen  Bearbeitungszeiten, i. d. R. ca. 3 – 4 Monate oder länger (solange wartet kein Vermieter), das  bedeutet riesiger Verwaltungsaufwand, Bürokratismus und Belastungen für alle Beteiligten ( Betroffene, Behörden, Beratungsstellen, Ehrenamtliche) – und am Ende das große „Risiko“ der Ablehnung.

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