Die “18 Monatsregelung” wird nicht mehr angewendet, wenn KA “ordnungsgemäß” angemeldet wird; dazu wird folgendes benötigt: Ausgefüllter Fragebogen Kopie Gestattung (oder ggf Duldung) ,BAMF Dublin Bescheid,ggf Klage /Eilantrag vom RA mit VG Entscheidung; falls vorhanden Dokumente vom Dublinland,falls vorhanden ärztliche/ medizinische Unterlagen; Anmeldung der Gemeinde; zum downloaden Überschrift anklicken.
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