Der BayVGH hat abermals die bayerische Regelung zu den Unterkunftsgebühren gekippt und u.a. einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG festgestellt. Deshalb können alle Betroffenen u.a. ihre (Raten)-Zahlungen ab sofort einstellen! Genaueres siehe newsletter RA Haubner&Schank vom 4.5. , der PM BFR vom 29.4. und den Praxisempfehlungen vom BFR https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/unterkunftsgebuhren-sind-verfassungswidrig/