BayVGH: Unterkunftsgebühren rechtswidrig; (Raten)-Zahlungen einstellen

Von | Mai 19, 2021

Der BayVGH hat abermals die bayerische Regelung zu den Unterkunftsgebühren gekippt und u.a. einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG festgestellt. Deshalb können alle Betroffenen u.a. ihre (Raten)-Zahlungen ab sofort einstellen! Genaueres siehe newsletter RA Haubner&Schank vom 4.5. , der PM BFR vom 29.4. und den Praxisempfehlungen vom BFR https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/unterkunftsgebuhren-sind-verfassungswidrig/

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